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Nachweise gemäß UStG, StromStG und EnergieStG

 

Auf dieser Seite stellen wir unseren Partner die notwendigen Nachweiße für Wiederverkäufer zum Zwecke der Steuerschuldnerhaft des Leistungsempfängers zur Verfügung. Außerdem veröffentlichen wir für Sie den Nachweis zur Anmeldung als Erdgaslieferer. Zudem finden Sie hier den Erlaubnisschein über das Recht zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom.


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Nachweis für Wiederverkäufer gem. §13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG

Gültig bis zum 31.12.2026

Nachweis für Wiederverkäufer


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Nachweis für Wiederverkäufer gem. §13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG

Gültig bis zum 31.12.2023

Nachweis für Wiederverkäufer


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Nachweis für Wiederverkäufer gem. §13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG

Gültig bis 31.12.2021

Nachweis für Wiederverkäufer


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Erlaubnisschein Strom StromStG

Gültig ab 16.12.2015

Erlaubnisschein Strom


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Anmeldung als Erdgaslieferer gem. §38 EnergieStG

Gültig ab 15.01.2008

Anmeldung als Erdgaslieferant


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Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EStG

Gültig bis zum 27.06.2027

Freistellungsbescheinigungen bei Bauleistungen


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Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des EStG

Gültig bis zum 27.06.2024

Freistellungsbescheinigungen bei Bauleistungen