Für die Anmeldung/Inbetriebsetzung Ihrer Anlage sind folgende Unterlagen gefordert:
Die Erzeugungsanlage ist nach der VDE AR-N-4105 und allen weiteren zutreffenden aktuell gültigen Regeln der Technik anzuschließen und bei uns rechtzeitig anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge komplett auszufüllen und zu unterschreiben sind.
Sollten Sie Unterschiften im Auftrag leisten, benötigen wir zwingend eine Vollmacht des Kunden.
Desweiteren beachten Sie bitte unsere TAB.
Bitte senden Sie uns Unterlagen entweder per E-Mail (in guter Auflösung) oder auf dem Postweg.
Unterlagen die als Fax an uns gesendet werden können wegen der schlechten Qualität nicht bearbeitet werden.
Bei Neuanlagen sowie Anlagenumbau werden ausschließlich EHZ Messeinrichtungen verbaut.
Zählertafeln werden bei Anlagenumbau oder Neusetzungen nicht akzeptiert.
Sollte sich bei Anlagenumbau ein 3-Punkt Zählerplatz vor Ort befinden, so ist dieser mit einer EHZ-Adapterplatte sowie einen SLS-Schalter zu versehen. Die EHZ-Adapterplatte sowie der SLS-Schalter muss vom Elektroinstallateur vor der Zählersetzung installiert werden.
Um die Vergütung Ihrer Anlage zu starten müssen Sie sich seit Anfang 2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und die Erzeugungsanlage anmelden.
Die Anmeldung wird von uns überprüft und Bestätigt. Sollten hier Abweichungen zu den uns vorliegenden Unterlagen existieren, werden wir diese als Anmerkung an Sie zurücksenden. Wenn die Anlage im Marktstammdatenregister korrekt eingepflegt ist, erhalten Sie die zu dem Inbetriebnahme festgelegte Vergütung und eine Einspeisebestätigung.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns unter der 06204/989-300 oder per Mail an Netzservice@swv-netz.de erreichen.