Stadtwerke Viernheim Netz GmbH | Industriestr. 2 | 68519 Viernheim | Telefon: 06204 - 910 -200

Photovoltaik

 

 

Vorgehensweise für die Anmeldung und spätere Inbetriebsetzung Ihrer Photovoltaikanlage

 

Anmeldung

 

Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage sollten folgende Punkte geklärt sein:

1. Wieviel Leistung wird die geplante Anlage haben?
2. Ist ein Speicher gewünscht?
3. Existieren bereits am selben Anlagenstandort ältere Erzeugungsanlagen?
4. Möchte ich den gesamten Strom einspeisen oder selbst verbrauchen?
5. Habe ich mir bereits ein konzessioniertes Elektrounternehmen rausgesucht?

 

Sobald Sie diese Fakten geklärt haben, können Sie unser Anfrageformular ausfüllen und uns dieses mit einem Lageplan zusenden.
Wir überprüfen ob Ihr Netzanschluss und die damit verbundenen Netzkomponenten für die geplante Anlage geeignet sind.

 

Inbetriebsetzung

 

Für die Inbetriebsetzung Ihrer Anlage sind verschiedene Formulare gefordert:


Formulare VDE-AR-N 4105:

  • Antragstellung E1
  • Datenblatt für Erzeugungsanlagen E2
  • Datenblatt für Speicher E3 oder Datenblatt Speichersystem (Optional)
  • Einheitenzertifikat E4
  • Prüfbericht Netzrückwirkungen E5 (Anlagen > 75A)
  • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz E6
  • Anforderungen a den Prüfbericht zum NA-Schutz E7
  • Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher E8
  • Betriebserlaubnisverfahren E9 (Anlagen > 135kW)

 

Die Erzeugungsanlage ist nach der VDE AR-N-4105 und allen weiteren zutreffenden aktuell gültigen Regeln der Technik anzuschließen und bei uns rechtzeitig anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge komplett auszufüllen und zu unterschreiben sind.
Sollten Sie Unterschiften im Auftrag leisten, benötigen wir zwingend eine Vollmacht des Kunden.
Desweiteren beachten Sie bitte unsere TAB.
Bitte senden Sie uns Unterlagen entweder per E-Mail (in guter Auflösung) oder auf dem Postweg.
Unterlagen die als Fax an uns gesendet werden können wegen der schlechten Qualität nicht bearbeitet werden.

 

Steckerfertige PV-Anlage (Balkonmodul)

Es besteht die Möglichkeit für Privatpersonen, eine Mikro-PV-Anlage mit Stecker anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Marktstammdatenregister. Bitte beachten Sie, dass die Grenze für Kleinanlagen eine Wechselrichterleistung von 800 Watt und eine Modulleistung von 2 kWp beträgt. Nach erfolgter Anmeldung im Marktstammdatenregister ist keine separate Anmeldung bei uns erforderlich. Der Zähler darf rückwärts laufen, jedoch werden wir den Zähler nach Inbetriebnahme der Anlage dennoch kostenlos tauschen, sofern keine Rücklaufsperre vorhanden ist.

 

Marktstammdatenregister

Um die Vergütung Ihrer Anlage zu starten müssen Sie sich seit Anfang 2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und die Erzeugungsanlage anmelden.
Die Anmeldung wird von uns überprüft und Bestätigt. Sollten hier Abweichungen zu den uns vorliegenden Unterlagen existieren, werden wir diese als Anmerkung an Sie zurücksenden. Wenn die Anlage im Marktstammdatenregister korrekt eingepflegt ist, erhalten Sie die zu dem Inbetriebnahme festgelegte Vergütung und eine Einspeisebestätigung.  

 

Aufhebung 70%-Regel nach EEG 2023

Seit der Anpassung vom 12.10.22 im Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und des EEG 23 dürfen Photovoltaikanlagen bis 25 kWp ab dem 14.09.2022 ohne Leistungsreduzierung in Betrieb gehen. Für Bestandsanlagen bis 7 kWp (Inbetriebnahme bis 14.09.22) kann die Leistungsreduzierung, nach Beantragung, aufgehoben werden.

Antrag Aufhebung der 70% Regel

 

Steuergerät

Bei Anlagen > 30kWp ist eine Stufenregelung zu installieren, diese können Sie mit der Inbetriebsetzungsanzeige beantragen.
Bitte beachten Sie auch, dass wir hierfür ein 3-Punkt Feld benötigen, sowie die Vorverdrahtung. Anschluss FRE

 

Betreiberwechsel

Bei einem Anlagenbetreiberwechsel durch Verkauf o.ä. bitten wir Sie uns das Formular: Betreiberwechsel auszufüllen.

 

 

Ansprechpartner

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns unter der 06204/989-300 oder per Mail an Netzservice@swv-netz.de erreichen.