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Zählersetzung

 

Info zur Zählersetzung

Bitte beachten Sie, dass die Anträge komplett auszufüllen und zu unterschreiben sind.
Wir benötigen für jeden Zähler einen separaten Antrag.
Auf jedem Antrag wird eine Etagenzuordnung benötigt.
Sollten Sie Unterschiften im Auftrag leisten, benötigen wir zwingend eine Vollmacht des Kunden.

 

Bei Neuanlagen sowie Anlagenumbau werden ausschließlich EHZ Messeinrichtungen verbaut.
Zählertafeln werden bei Anlagenumbau oder Neusetzungen nicht akzeptiert.

 

Sollte sich bei Anlagenumbau ein 3-Punkt Zählerplatz vor Ort befinden, so ist dieser mit einer EHZ-Adapterplatte (4+4 Platzeinheiten) sowie einen SLS-Schalter zu versehen. Infoblatt


Die EHZ-Adapterplatte sowie der SLS-Schalter muss vom Elektroinstallateur vor der Zählersetzung installiert werden.
Sollten Sie keine Eintragung bei uns haben, bitten wir Sie uns eine Kopie Ihres gültigen Ausweises anzuhängen.

 

Des weiteren beachten Sie bitte unsere TAB.

 

Bitte senden Sie uns Unterlagen entweder per E-Mail (in guter Auflösung) oder auf dem Postweg.
Unterlagen die als Fax an uns gesendet werden können wegen der schlechten Qualität nicht angenommen und bearbeitet werden.

 

Formulare

Inbetriebsetzungsanzeige
Voraussetzungen zur Zählersetzung
Wärmepumpe Anschlussplan
Wandlermessung Anschlussplan


Anmeldepflichtige Geräte
Anmeldepflichtige Geräte nach EnWG §14 A
Vollmacht für Anmeldepflichtige Geräte

AGB Anmeldepflichtige Geräte nach EnWG §14A

Baustrom

Für die Herstellung eines provisorischen Baustromanschlusses benötigen wir folgende Dinge:
Auftragsformular Baustrom
Infoblatt Baustrom
Bitte lesen Sie sich das Infoblatt gut durch, da es für die Zählersetzung relevante Anforderungen beinhaltet.

 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns unter der 06204/989-300 oder per Mail an Netzservice@swv-netz.de erreichen.