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Elektromobilität

 

Vorgehensweise für die Anmeldung und spätere Inbetriebsetzung

Für die Anmeldung Ihrer Ladesäule sollten folgende Punkte geklärt sein:

1. Wieviel Leistung wird die geplante Ladesäule haben?
2. Haben Sie bereits ein konzessioniertes Elektrounternehmen kontaktiert?

Sobald Sie diese Fakten geklärt haben, können Sie unser Anfrageformular ausfüllen und uns dieses mit einem Lageplan zusenden. Alle Ladesäulen ab 4,7 kVA müssen bei uns angemeldet werden. Ab 12 kVA sind diese vom Netzbetreiber genehmigungspflichtig.
Wir überprüfen, ob Ihr Netzanschluss und die damit verbundenen Netzkomponenten für die geplante Ladesäule geeignet sind.

 

Inbetriebsetzung

Für die Inbetriebsetzung Ihrer Ladesäule ist gefordert, dass Ihr Installateur in Zusammenarbeit mit Ihnen das Anmeldeformular ausfüllt.

Die Ladesäule ist nach der VDE AR-N-4100 und allen weiteren zutreffenden aktuell gültigen Regeln der Technik anzuschließen und bei uns rechtzeitig anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass das Inbetriebsetzungsformular komplett auszufüllen und zu unterschreiben ist.
Sollten Sie Unterschiften im Auftrag leisten, benötigen wir zwingend eine Vollmacht des Kunden.
Des Weiteren beachten Sie bitte unsere TAB.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen entweder per E-Mail (in guter Auflösung) oder auf dem Postweg zu.
Unterlagen, die als Fax gesendet werden, können wegen der schlechten Qualität nicht bearbeitet werden.

Zu Beachten.

 

 

 

 

FAQ Ladestationen für Elektroautos (Wallbox)

 

 

  1. Wer kann eine Wallbox installieren?

    Eine Wallbox muss von einem Fachmann installiert werden. Hier wäre es sinnvoll dies von einem beim Netzbetreiber eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen ausführen zu lassen.

  2. Ist eine Wallbox anmeldepflichtig?

    Laut den aktuellen Technischen Anschlussregeln (TAR 4100) müssen alle Wallboxen ab 4,7 kVA bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 12 kVA sind die Wallboxen Genehmigungspflichtig. Das Anmeldeformular steht auf unserer Homepage zum Download bereit.

  3. Benötige ich einen separaten Zähler?

    Falls Sie einen Anbieter wählen, der einen separaten Tarif hierfür hat, benötigen Sie einen zusätzlichen Zähler. Nur so kann festgestellt werden was Sie für das Laden des Elektroautos an Kilowattstunden verbraucht haben.

  4. Wie ist die Regelbarkeit für eine Wallbox?

    Bei Ladestationen ab 12 kVA muss ein 3-Punktfeld im Zählerschrank vorgesehen werden. Zurzeit erfolgt von unserer Seite noch keine Abschaltung bzw. Regulierung für Ladestationen. Falls es zu Engpässen in unserem Netz kommen sollte muss ein Steuergerät verbaut werden, sodass wir die Leistung reduzieren können. Sollte das verminderte Netzentgelt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Anspruch genommen werden, muss ein Steuergerät und ein separater Zähler installiert werden.

    Info

     

  5. Gibt es öffentliche Ladepunkte?

    Sie können die Standorte der Ladesäulen auf der oben dargestellten Ladenetzkarte entnehmen. Hier kann man über eine App und QR-Code bezahlen. Falls Sie eine Ladekarte besitzen können Sie auch mit dieser Ihr Fahrzeug aufladen. 

  6. Kann beim Laden das Ladekabel entfernt werden?

    Nein während des Ladevorgangs ist es nicht möglich das Ladekabel zu entfernen. Dies verhindert eine Verriegelung sobald der Ladevorgang gestartet wurde. Wenn dieser unterbrochen wird kann man das Ladekabel wieder ganz normal entfernen.

 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben können Sie uns unter der 06204/989-300 oder per Mail an Netzservice@swv-netz.de erreichen.